Wasserschaden: was Sie in den ersten Stunden tun sollten
Die ersten Stunden entscheiden darüber, wie teuer ein Wasserschaden wird und ob Ihre Versicherung ohne Diskussion zahlt. Diese fünf Schritte in dieser Reihenfolge.
Akut? Wenn das Wasser gerade läuft, lesen Sie nur Abschnitt 1 und rufen Sie dann an. Unser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar:06741 9811570
1. Wasser abstellen, Strom sichern
Der erste Griff geht zum Absperrhahn. Bei einem Rohrbruch reicht der Eckhahn am betroffenen Gerät oft nicht, drehen Sie im Zweifel den Haupthahn zu. Der sitzt meistens im Keller oder im Hauswirtschaftsraum, direkt hinter dem Wasserzähler. Wenn Sie nicht wissen, wo er ist: Suchen Sie ihn jetzt, nicht erst im Schadensfall.
Danach kommt der Strom. Wasser und Elektrik vertragen sich nicht, und die Gefahr wird regelmäßig unterschätzt. Schalten Sie den Sicherungsautomaten für die betroffenen Räume aus. Betreten Sie keine unter Wasser stehenden Kellerräume, solange Sie nicht sicher sind, dass dort kein Strom anliegt.
Wenn Wasser aus der Wohnung über Ihnen kommt, klingeln Sie sofort. Kommt niemand an die Tür und läuft es weiter, informieren Sie die Hausverwaltung. Erst wenn Gefahr im Verzug ist und niemand erreichbar, wird die Feuerwehr verständigt.

2. Schaden dokumentieren, bevor Sie aufräumen
Das ist der Schritt, den fast alle überspringen, und der später am meisten Ärger macht. Sobald die Gefahr gebannt ist, fotografieren Sie alles, bevor Sie einen Eimer anfassen.
- Übersichtsfotos jedes betroffenen Raums, aus mehreren Richtungen
- Detailaufnahmen von Wasserständen an Wänden, Sockelleisten und Möbelfüßen
- Die Schadensursache selbst, also das defekte Rohr, den Schlauch, das Gerät
- Beschädigte Gegenstände einzeln, möglichst mit Typenschild oder Etikett
- Ein kurzes Video, in dem Sie durch die Räume gehen und beschreiben, was Sie sehen
Legen Sie zusätzlich eine einfache Liste an: was beschädigt ist, wann es gekauft wurde, was es gekostet hat. Rechnungen und Kaufbelege dazu, falls vorhanden. Werfen Sie nichts weg, bevor die Versicherung den Schaden aufgenommen hat, auch keinen durchweichten Teppich.
3. Versicherung melden
Melden Sie den Schaden am selben Tag, telefonisch und danach schriftlich per E-Mail. Sie sind verpflichtet, den Schaden unverzüglich anzuzeigen und ihn gering zu halten. Beides sprechen die meisten Versicherer direkt in der Meldung an.
Wer zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wer den Schaden verursacht hat. In der Praxis sind oft zwei Versicherungen gleichzeitig im Spiel.
| Versicherung | Zahlt für | Meldet |
|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | Schäden am Gebäude selbst: Estrich, Wände, Bodenbeläge, fest verbaute Küchen, Rohrleitungen im Haus. | Eigentümer der Immobilie |
| Hausratversicherung | Bewegliche Gegenstände: Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung. Bei Mietern auch der eigene Bodenbelag, wenn er selbst eingebracht wurde. | Bewohner, Mieter wie Eigentümer |
| Haftpflicht des Verursachers | Schäden, die jemand anderes verursacht hat, etwa die übergelaufene Waschmaschine aus der Wohnung darüber. | Der Verursacher, über seine Privathaftpflicht |
Als Mieter melden Sie den Schaden immer auch dem Vermieter, unabhängig von der Ursache. Er muss die Gebäudeversicherung einschalten, Sie kümmern sich um Ihren Hausrat.

4. Warum Lüften allein nicht reicht
Ein sehr verbreiteter Irrtum: Fenster auf, Heizung hoch, in zwei Wochen ist alles trocken. Das gilt für eine oberflächlich nasse Fliese. Für einen Fußbodenaufbau gilt es nicht.
Moderne Böden bestehen aus mehreren Schichten. Unter dem Estrich liegen Dämmung und Trittschallschutz, dazwischen Hohlräume. Läuft Wasser hinein, steht es dort in einer Schicht, die von der Raumluft praktisch nicht erreicht wird. Die Oberfläche fühlt sich nach einigen Tagen trocken an, darunter bleibt es monatelang feucht.
Zwei Dinge passieren dann. Erstens entsteht Schimmel, oft unsichtbar unter dem Bodenbelag und in den Wandanschlüssen. Zweitens quellen Estrich und Holzwerkstoffe auf, Bodenbeläge lösen sich, Türzargen verziehen sich. Der Schaden wird größer als er am ersten Tag war.
Deshalb misst man, statt zu schätzen. Mit Feuchtemessgeräten wird bestimmt, ob nur der Estrich betroffen ist oder auch die Dämmschicht. Danach entscheidet sich, ob eine Raumtrocknung genügt oder eine Dämmschichttrocknung über Kernbohrungen nötig ist. Falsches Lüften bei kalter Außenluft kann die Feuchte im Raum sogar erhöhen.
5. Wann Sie eine Fachfirma brauchen
Eine übergelaufene Badewanne, die Sie in zehn Minuten aufgewischt haben, ist kein Fall für uns. Rufen Sie an, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Sie wissen nicht, wo das Wasser herkommt. Dann ist eine Leckortung nötig, bevor irgendetwas geöffnet wird.
- Wasser ist unter den Bodenbelag oder in Wände gelaufen.
- Der Schaden betrifft mehrere Räume oder eine andere Wohnung.
- Es riecht nach einigen Tagen muffig oder erdig, ein Hinweis auf beginnenden Schimmel.
- Die Versicherung verlangt ein Trocknungsprotokoll mit Messwerten.
- Elektroinstallationen oder eine Fußbodenheizung sind betroffen.
Wir kommen mit Messtechnik, nehmen den Schaden auf und erstellen ein Protokoll, das die Versicherung akzeptiert. Die Trocknung überwachen wir bis zum Erreichen der Zielwerte, danach machen wir den Boden, die Wände und die Räume wieder fertig. Alles aus einer Hand, damit Sie nicht drei Gewerke koordinieren müssen.
Wasserschaden im Haus? Wir kommen.
Leckortung, Trocknung und Wiederherstellung von einem Betrieb. Notdienst rund um die Uhr, Abstimmung mit Ihrer Versicherung übernehmen wir auf Wunsch.
Häufige Fragen
Darf ich nach einem Wasserschaden sofort mit dem Aufräumen anfangen?
Sichern Sie zuerst die Gefahrenquellen, also Wasser abstellen und Strom in betroffenen Bereichen ausschalten. Danach fotografieren Sie den Zustand, bevor Sie etwas bewegen. Erst dann räumen Sie auf. Wer sofort trocknet und entsorgt, hat später keinen Nachweis über den Umfang des Schadens.
Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?
Das hängt vom Aufbau des Bodens ab. Ein Estrich ohne Dämmschicht kann in einer bis zwei Wochen trocken sein. Ist Wasser in die Dämmschicht gelaufen, dauert die Dämmschichttrocknung in der Regel drei bis sechs Wochen. Entscheidend sind Messwerte, nicht das Gefühl.
Wer zahlt die Trocknungsgeräte und den Strom?
Die Trocknung gehört zur Schadenbeseitigung und wird üblicherweise von der zuständigen Versicherung übernommen. Den Stromverbrauch der Geräte können Sie sich in der Regel ebenfalls erstatten lassen. Notieren Sie dafür den Zählerstand zu Beginn und am Ende der Trocknung.
Muss ich die Versicherung fragen, bevor ich eine Firma beauftrage?
Notmaßnahmen zur Schadensminderung dürfen und sollen Sie sofort veranlassen, dazu gehört das Abstellen des Wassers und der Beginn der Trocknung. Größere Instandsetzungen sollten Sie vorher mit der Versicherung abstimmen. Wir übernehmen die Abstimmung auf Wunsch für Sie.
Ab wann besteht Schimmelgefahr?
Bei durchfeuchteten Materialien und Raumtemperatur kann Schimmel innerhalb weniger Tage entstehen. Deshalb ist der Zeitpunkt des Trocknungsbeginns wichtiger als die Frage, welches Gerät verwendet wird.
